Kirchenvorstandswahl
Kirche ist demokratisch. Deswegen wird alle sechs Jahre ein Kirchenvorstand gewählt. Das nächste Mal am 10. März 2024. Damit Sie gut informiert sind, haben wir einige Informationen zusammengestellt:
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Mit Ihrer Stimme gestalten Sie Kirche und geben dem Kirchenvorstand Rückenwind.
Was macht eigentlich ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand verantwortet, was in der Kirchengemeinde geschieht.
Dazu gehört das kirchliche Leben an den verschiedenen Standorten ebenso, wie das Gottesdienst- und Veranstaltungsprogramm. Dabei ist zurzeit die Frage drängend, wie mit Stellenkürzungen umgegangen wird. Was wird bleiben? Wovon muss sich die Gemeinde verabschieden? Wo kann Verantwortung geteilt werden? Außerdem beschäftigt sich der Kirchenvorstand mit der Erhaltung und Pflege der Gebäude, den Finanzen der Kirchengemeinde und den Belangen der Angestellten.
Wie viele Stimmen habe ich?
Alle Wahlberechtigten haben acht Stimmen. Die acht Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Außerdem werden zwei weitere Personen in den Kirchenvorstand berufen. Die Kandidierenden finden Sie hier. Die Pfarrpersonen sind immer Mitglied.
Wie funktioniert das Wählen?
Ende Januar/Anfang Februar erhalten alle Wahlberechtigten Post.
- Sie kommen am 10. März zum entsprechenden Wahllokal, das Sie auf Ihrem Wahlschein finden. Achtung: Sie sind nur in dem Ihnen zugehörigen Wahllokal stimmberechtigt.
- Sie beantragen Briefwahl. Im Schreiben, das Sie erhalten werden, wird das Verfahren erläutert.
- Sie nehmen an der Online-Wahl teil. Auch dieses Verfahren wird im Schreiben erklärt.
Sie haben noch Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach.